In einem Sterbefall zu Hause benachrichtigen Sie bitte zuerst einen Arzt, der die Totenbescheinigung ausstellt.
Anschließend nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf:
Wir sind persönlich 24 Stunden täglich und an 365 Tagen des Jahres für Sie da.
– auch an Wochenenden und Feiertagen.
☏ 0511 - 544 57 50
Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt, muss er nicht sofort abgeholt werden. Ein Verstorbener kann noch bis zu 36 Stunden im Trauerhaus bleiben. Wenn Sie es wünschen, richten wir eine Hausaufbahrung aus, an der die Familie, die Freunde und Nachbarn teilnehmen können.
Ist dies einmal nicht möglich, stehen uns verschiedene Abschiedsräume zur Verfügung, in denen eine Aufbahrung ebenso stattfinden kann.
Bitte halten Sie im Trauerfall folgende Dokumente bereit:
Totenschein (wird vom Arzt im Sterbefall zu Hause ausgestellt)*
Personalausweis
Krankenkassenkarte
Ledige: Geburtsurkunde
Verheiratete: Heiratsurkunde
Geschiedene: Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
Verwitwete: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
Rentenbescheid(e)
Versicherungsverträge
Bei den Urkunden müssen es zwingend Originalurkunden oder beglaubigte Abschriften sein. Fotokopien werden von den Behörden nicht anerkannt. Wir benötigen diese Unterlagen um beim Standesamt die Sterbeurkunde zu beantragen.
Unterschied zwischen Totenschein und Sterbeurkunde:
1. Totenschein:
• Definition: Ärztliches Dokument, das den Tod einer Person bestätigt.
• Ausstellung: Vom Arzt direkt nach Feststellung des Todes.
• Verwendung: Notwendig für medizinische Zwecke und zur Beantragung der Sterbeurkunde.
2. Sterbeurkunde:
• Definition: Amtliches Dokument, das den Tod rechtlich beurkundet.
• Ausstellung: Vom Standesamt nach Vorlage des Totenscheins.
• Verwendung: Für rechtliche Schritte wie Erbschaften oder Abmeldung von Versicherungen erforderlich.
Zusammengefasst: Der Totenschein wird vom Arzt ausgestellt, die Sterbeurkunde vom Standesamt
– beide sind für verschiedene administrative Zwecke notwendig.