Sozialbestattung in Laatzen

Würdevolle Abschiede trotz finanzieller Einschränkungen

 

Der Verlust eines geliebten Menschen bringt oft große emotionale Belastungen mit sich. Gleichzeitig entsteht die Sorge, wie man die Bestattung finanziell bewältigen soll, wenn die Mittel fehlen.

An diesem Punkt soll die Sozialbestattung eine Hilfe sein.

Sie ermöglicht es, auch in schwierigen Zeiten einen würdevollen Abschied zu gestalten.


Voraussetzungen für eine Kostenübernahme:

Kein oder unzureichender Nachlass

Der oder die Verstorbene hat keinen oder keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen.

Keine vorrangigen Ansprüche

Es bestehen keine oder unzureichende vorrangige Ansprüche, wie z. B. Versicherungsleistungen.

Kein vorrangiger Kostenträger

Es gibt keinen vorrangigen Kostenträger, wie Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht.

Angemessene Bestattungskosten

Die Bestattungskosten sind aus sozialhilferechtlicher Sicht als angemessen zu betrachten.

Anspruchsberechtigte Personen

Anspruchsberechtigt sind Personen, die zivil- oder öffentlich-rechtlich zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet sind.

Zumutbarkeit

Es ist der zur Bestattung verpflichteten Person nicht zuzumuten, die Kosten vollständig aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen zu tragen.

Keine anderen Personen

Es gibt keine anderen Personen, die vorrangig zur Übernahme der Kosten verpflichtet sind.

Es werden die Kosten für eine einfache, ortsübliche Bestattung anerkannt (Erdbestattung / Feuerbestattung). Dazu zählen unter anderem die Kosten für den Sarg/ Urne, die Gebühren für den Friedhof sowie die Kosten für die Anlage des Grabes. Ausgaben wie die Bewirtung der Trauergäste, Zeitungsanzeigen oder ähnliche Sonderleistungen werden jedoch nicht übernommen.


Was bedeutet Sozialbestattung?

Von einer Sozialbestattung spricht man, wenn die finanziellen Möglichkeiten fehlen, die Kosten einer Beisetzung zu tragen. Das gilt sowohl für die verstorbene Person selbst als auch für die Angehörigen, die für die Bestattung verantwortlich wären. In solchen Fällen kann ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten gestellt werden, und die zuständige Behörde (z. B. die Region Hannover) übernimmt die notwendigen Kosten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

 

Auch wenn "Sozialbestattung" kalt und unempathisch klingt, steht für uns die Würde des Verstorbenen und der respektvolle Abschied im Mittelpunkt.

„Bei Löer Bestattungen sorgen wir dafür, dass trotz eingeschränkter Mittel
eine würdevolle und angemessene Beisetzung gewährleistet ist.“

Welche Kosten werden übernommen?

  • ✔ Unsere Beratungsleistungen
  • ✔ Unsere Unterstützung bei den Formalitäten
  • ✔ Ein einfacher Sarg
  • ✔ Eine einfache Urne
  • ✔ Trauerfeier mit Grund-Dekoration
  • ✔ Überführung des Verstorbenen
  • ✔ Nutzung der Trauerhalle für die Trauerfeier
  • ✔ Eine einfache Grabstelle

Nicht übernommen werden:

  • ✘ Blumenschmuck
  • ✘ Individuelle Grabpflege
  • ✘ Besondere Wünsche (z. B. Live-Musik)
  • ✘ Erweiterte Trauerfeier-Dekorationen

Wer hat Anspruch?

  • ✔ Personen, die Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten
  • ✔ Angehörige, die die Kosten nicht tragen können
  • ✔ Bedürftige, die nachweislich keine finanziellen Mittel haben

Unsere besondere Rolle – Sozialbestattungen in Laatzen

 

Als Mitglied im Bestatterverband Niedersachsen e.V. sind wir stolz darauf, in enger Zusammenarbeit mit der Region Hannover Sozialbestattungen in Laatzen anbieten zu können. Uns ist es wichtig, dass auch unter den schwierigen Umständen einer Sozialbestattung die Würde des Verstorbenen im Vordergrund steht und die Hinterbliebenen in ihrer Trauer angemessen unterstützt werden.

 

Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und einem klaren Verständnis der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zur Seite.

 

Gemeinsam finden wir eine Lösung, den Abschied so persönlich und würdevoll wie möglich zu gestalten.


Der Antrag auf Kostenübernahme durch die Landeshauptstadt Hannover als Download:

Download
Antrag auf Kostenübernahme
sozialhilfe_antrag_auf_bestattungskosten
Adobe Acrobat Dokument 786.5 KB

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