Neues Bestattungsgesetz in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt beschließt Novellierung des Bestattungsgesetzes
Am 11. September 2025 hat auch der Landtag Sachsen-Anhalt ein neues Bestattungsgesetz verabschiedet. Damit folgt das Bundesland Rheinland-Pfalz, das bereits kurz zuvor sein Gesetz modernisiert hatte. Ziel ist eine integrativere und vielfältigere Bestattungskultur, die den religiösen, kulturellen und persönlichen Bedürfnissen von Trauernden stärker Rechnung trägt.
Neue Bestattungsarten und Regelungen
Erdbestattung im Tuch
Künftig ist es möglich, eine Erdbestattung im Tuch vorzunehmen. Diese Form ist insbesondere für Menschen jüdischen und muslimischen Glaubens von großer Bedeutung, da sie deren religiösen Traditionen entspricht.
Würdige Bestattung für Sternenkinder
Neu geregelt ist auch die Bestattung sogenannter Sternenkinder (Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt versterben).
Das Gesetz stellt sicher, dass in jedem Fall eine würdevolle Abschiednahme und Beisetzung erfolgt – ein Schritt, der kulturell wie gesellschaftlich als wichtig angesehen wird.
Entnahme kleiner Aschemengen für Erinnerungsstücke
Ein Novum stellt die Möglichkeit dar, bis zu fünf Gramm Asche nach der Kremation zu entnehmen. Diese kann für die Herstellung von Gedenkschmuck oder anderen Erinnerungsstücken genutzt werden.
Damit reagiert das Gesetz auf einen immer wieder geäußerten Wunsch von Angehörigen.
Praktische Bedeutung für Angehörige
- Wer die Entnahme kleiner Aschemengen für Schmuck oder Erinnerungsstücke in Erwägung zieht, sollte sich frühzeitig von einem Bestatter beraten lassen.
- Die Umsetzung und Fertigung kann direkt über das Bestattungsunternehmen organisiert werden.
- Auch die neuen Möglichkeiten für religiös geprägte Beisetzungen sowie die Regelung zu Sternenkindern schaffen mehr Sicherheit und Klarheit.
Beteiligung des Bestatterhandwerks
Das Gesetz wurde in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Gewerken erarbeitet. Vertreter der Bestatter, Steinmetze, Floristen und Friedhofsverwaltungen konnten ihre Erfahrungen einbringen. Viele Empfehlungen wurden übernommen.
Offene Fragen: zweite Leichenschau
Ein Punkt sorgt noch für Diskussionen:
Die Einführung einer zweiten Leichenschau auch bei Erdbestattungen.
Hier befürchten Fachleute einen erheblichen bürokratischen, logistischen und finanziellen Mehraufwand, dessen Folgen erst im Praxistest sichtbar werden. Der Bundesverband Deutscher Bestatter und die Bestatterinnung Sachsen-Anhalt bleiben dazu mit der Landesregierung im Gespräch.
Fazit
Mit der Novellierung des Bestattungsgesetzes geht Sachsen-Anhalt wichtige Schritte in Richtung einer vielfältigeren, kulturell sensibleren und individuelleren Bestattungskultur. Besonders hervorzuheben sind die Möglichkeit der Tuchbestattung, die Regelung zur Bestattung von Sternenkindern sowie die Option, kleine Mengen Asche für Erinnerungsstücke zu entnehmen. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie sich die zusätzlichen Anforderungen – insbesondere die zweite Leichenschau – in der Praxis auswirken.