Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz beschlossen
Am 11. September 2025 hat der Landtag Rheinland-Pfalz eine bedeutende Änderung im Bestattungsgesetz verabschiedet. Damit wird erstmals in Deutschland eine deutlich größere Freiheit bei der Gestaltung des Abschieds ermöglicht.
Neue Bestattungsarten im Überblick
Mit dem neuen Gesetz sind künftig folgende Bestattungsformen erlaubt:
- Flussbestattung: Totenaschen dürfen in Rhein, Mosel, Saar und Lahn beigesetzt werden.
- Urne zuhause aufbewahren: Angehörige können die Urne in den eigenen vier Wänden behalten.
- Ascheverstreuung im privaten Bereich: Zum Beispiel im eigenen Garten.
- Diamantbestattung: Die Totenasche kann zu einem Erinnerungsdiamanten verarbeitet werden.
Voraussetzungen für die neuen Bestattungsarten
Die erweiterten Möglichkeiten sind an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Der/die Verstorbene muss zuletzt in Rheinland-Pfalz gewohnt haben.
- Eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung muss zu Lebzeiten vorliegen.
- Darin wird die gewünschte Bestattungsform festgehalten.
- Außerdem wird eine Person benannt, die den letzten Willen umsetzt.
Bedeutung für die Bestattungsvorsorge
Das neue Gesetz zeigt erneut, wie wichtig eine Bestattungsverfügung und Vorsorge zu Lebzeiten ist.
Wer besondere Wünsche hat, sollte diese unbedingt in einem Vorsorgevertrag mit einem Bestatter festhalten – nur so ist garantiert, dass der letzte Wille auch wirklich umgesetzt wird.
Einschätzung des Bestatterhandwerks
Der Bundesverband Deutscher Bestatter begrüßt die Änderungen grundsätzlich, sieht aber noch Klärungsbedarf in der praktischen Umsetzung. Details sollen im Rahmen einer Durchführungsverordnung geregelt werden.
Fazit
Mit dem neuen Bestattungsgesetz geht Rheinland-Pfalz neue Wege. Für viele Menschen eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, den Abschied noch persönlicher und individueller zu gestalten. Gleichzeitig steigt die Bedeutung einer rechtzeitigen Vorsorge – damit die eigenen Wünsche klar dokumentiert sind.