Rechtliche Fragen

FAQ zum Bestattungsgesetz in Niedersachsen

 

Wer ist für die Bestattung verantwortlich? (Bestattungspflicht)

Die Verantwortung für die Bestattung liegt in erster Linie bei den nächsten Angehörigen. Dazu gehören:

- Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner

- Kinder

- Eltern

- Geschwister

- Enkelkinder

- Großeltern

 

Falls keine dieser Personen vorhanden oder erreichbar ist, geht die Bestattungspflicht auf die Gemeinde über, in der der Tod eingetreten ist. Diese Regelung soll sicherstellen, dass jeder Verstorbene würdevoll beerdigt wird.

 

Was ist eine Leichenschau und wer führt sie durch? 

Die Leichenschau ist eine ärztliche Untersuchung des Verstorbenen zur Feststellung des Todes und der Todesursache. Sie muss von einem Arzt durchgeführt werden, und zwar so schnell wie möglich nach dem Tod. Es ist wichtig, dass der Arzt die Todesbescheinigung ausstellt, die dann zur weiteren Bearbeitung und Dokumentation des Todes dient.

 

Was ist zu tun, wenn der Tod unter ungewöhnlichen Umständen eintritt?  

Wenn der Tod unter verdächtigen oder unklaren Umständen eintritt (zum Beispiel bei einem Unfall, Suizid oder einem möglichen Verbrechen), müssen die Polizei und Staatsanwaltschaft sofort informiert werden. Der Arzt darf in diesen Fällen nichts an der Leiche verändern, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind.

 

Wann und warum wird eine Obduktion durchgeführt?

Eine Obduktion, auch innere Leichenschau genannt, wird durchgeführt, um die genaue Todesursache festzustellen. Diese kann vom Amtsarzt angeordnet werden, wenn die Todesursache unklar ist oder wenn es Anhaltspunkte für eine nicht natürliche Todesursache gibt. Auch auf Wunsch der Angehörigen oder des Verstorbenen selbst kann eine Obduktion erfolgen, sofern diese zu Lebzeiten schriftlich festgehalten wurde.

 

Wie lange darf der Verstorbene zu Hause bleiben?

Ein Verstorbener darf maximal 36 Stunden nach dem Tod im Haus aufgebahrt bleiben. Danach muss der Leichnam in eine Leichenhalle oder einen anderen geeigneten Ort überführt werden, der den hygienischen Anforderungen entspricht.

 

Darf eine Leiche öffentlich ausgestellt werden?

Die öffentliche Ausstellung eines Leichnams ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bilden Abschiednahmen. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass keine Gesundheitsgefahr für die Anwesenden besteht. In bestimmten Fällen, etwa bei ansteckenden Krankheiten, muss der Sarg verschlossen bleiben.

 

Wie erfolgt der Transport eines Verstorbenen?  

Beim Transport des Verstorbenen ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Körper in einem geschlossenen, feuchtigkeitshemmenden Sarg transportiert wird. Das Fahrzeug, das für den Transport verwendet wird, muss speziell für diesen Zweck ausgerüstet sein und darf nur für diesen Zweck genutzt werden.

 

Was ist eine Todesbescheinigung und warum ist sie wichtig?  

Die Todesbescheinigung wird nach der Leichenschau vom Arzt ausgestellt. Sie enthält wichtige Informationen über den Todeszeitpunkt, den Todesort und die Todesursache. Diese Bescheinigung ist notwendig für die Ausstellung der Sterbeurkunde durch das Standesamt und ist auch eine Voraussetzung für die Beerdigung.

 

Welche Bestattungsarten sind erlaubt?  

In Niedersachsen sind mehrere Bestattungsarten möglich:

  • Erdbegräbnis: Der Verstorbene wird in einem Sarg auf einem Friedhof beigesetzt.
  • Feuerbestattung: Der Körper wird kremiert, und die Asche wird in einer Urne beigesetzt.
  • Seebestattung:Nach einer Feuerbestattung kann die Asche in einer speziellen Seeurne in der Nord- oder Ostsee beigesetzt werden.
  • Baumbestattung: Die Asche des Verstorbenen wird in einer Urne an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Diese Art der Bestattung ist in speziell dafür ausgewiesenen Waldgebieten möglich.

 

Gibt es besondere Vorschriften für die Bestattung von Föten?  

Ja, es gibt spezifische Vorschriften für die Bestattung von Föten:

  • Föten mit einem Gewicht über 500 Gramm:Diese müssen bestattet werden, da sie rechtlich als Leiche gelten. Die Eltern sind für die Bestattung verantwortlich und können entscheiden, ob der Fötus in einem Einzel- oder Sammelgrab beigesetzt wird.
  • Föten mit einem Gewicht unter 500 Gramm: Hier besteht keine gesetzliche Bestattungspflicht, aber die Eltern können dennoch eine Bestattung veranlassen, wenn sie dies wünschen. Es gibt auch die Möglichkeit, diese Föten in einem Sammelgrab auf einem Friedhof beizusetzen.

 

Was passiert, wenn sich niemand um die Bestattung kümmert?  

Wenn die bestattungspflichtigen Personen die Bestattung nicht rechtzeitig organisieren, übernimmt die zuständige Gemeinde die Beisetzung. Die Kosten dafür können von den Angehörigen zurückgefordert werden, sofern sie auffindbar sind.

 

Wer trägt die Kosten für die Bestattung?  

Die Kosten der Bestattung müssen von den bestattungspflichtigen Angehörigen getragen werden. In Fällen, in denen die Angehörigen finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen, kann beim Sozialamt eine Kostenübernahme beantragt werden.

 


Hinweis:
Die FAQ stellen eine vereinfachte und umgangssprachliche Zusammenfassung der Inhalte des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes (Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen - BestattG) dar.

Diese Zusammenfassung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Den vollständigen Gesetzestext können Sie hier herunterladen.

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Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)
Niederschsisches_Bestattungsgesetz.pdf
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